SkF begrüßt die Einigung der Koalition und die Abstimmung zwischen Bund und Ländern zur Verbesserung des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende und ihre Kinder
Dortmund/Würzburg, 26.01.2017. Bund und Länder haben sich am Montag auf die lange überfällige Reform des Unterhaltsvorschusses geeinigt. Der Bundesvorstand des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) erklärt, es zeige die Stärke unserer Demokratie, dass Politikerinnen und Politiker über Parteigrenzen hinweg und mit den Stimmen aus der Praxis das Ziel der Verbesserungen für Alleinerziehende weiter verfolgt haben.
Der Unterhaltsvorschuss ist eine notwendige Maßnahme, wirtschaftliche Notlagen von Alleinerziehenden und ihren Kindern abzumildern. Bislang erhalten Kinder von Alleinerziehenden nur maximal bis zum 12. Lebensjahr und begrenzt auf insgesamt sechs Jahre einen staatlichen Unterhaltsvorschuss, wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt. Seit Langem haben der SkF und andere Frauenverbände notwendige Verbesserungen gefordert. Die Ausweitung der Dauer des Bezugsanspruches bis zum 18. Lebensjahr des Kindes wird die Bedingungen des Aufwachsens in Alleinerziehendenfamilien verbessern. Trotz der Freude über die Einigung, drängt der SkF darauf, zukünftig auch die Leistungen aus dem SGB II und das Kindergeld nicht voll anzurechnen.
Nadine Mersch, Stabsstelle Sozialpolitik und Öffentlichkeitsarbeit Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.
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