Bundeseinheitlicher Rechtsrahmen zur Finanzierung des Gewaltschutzsystems erforderlich
Von links nach rechts: Jutta Meyer, Daria Schoenfeld, Dr. Ursula Pantenburg (Vorsitzende SkF-Rat), Petra F. Kaiser-Schenk, Claudia Salzburg
Bergisch Gladbach/Dortmund, 21.06.2023. Aktuell machen die Medien darauf aufmerksam, dass jeden dritten Tag eine Frau durch ihren Partner getötet wird. Gewalt gegen Frauen ist leider nach wie vor grausame Realität.
Dringend notwendig ist daher, dass Frauen in Notsituationen Anlaufstellen, Beratung und Schutz in Frauenhäusern finden. Doch nach wie vor gibt es viel zu wenig Kapazitäten in Frauenhäusern, Beratungsstellen und ergänzenden Angeboten. Vor allem fehlt eine bundesweit einheitliche gesetzliche Regelung, die das Hilfesystem bei Gewalt verlässlich finanziert und Schutz für Frauen und Kinder sicherstellt. Seit Jahrzehnten mahnen Frauenverbände bei Bund und Ländern eine Regelfinanzierung an.
„Wir appellieren eindringlich an alle Verantwortlichen in den Bundesländern und in der Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag zugesicherte gesetzliche Regelung zeitnah umzusetzen“, fordert Dr. Ursula Pantenburg in ihrer Rede zur Wahl der Vorsitzenden des SkF-Rates. „Es ist nicht hinzunehmen, dass Frauen in äußerster Not abgewiesen werden müssen“, so Pantenburg.
Neben Dr. Ursula Pantenburg (SkF Gütersloh), der Vorsitzenden des SkF-Rates, wurden Petra Kaiser-Schenk (SkF Gießen), Jutta Meyer (SkF Hagen), Claudia Salzburg (SkF Leverkusen) und Daria Schoenfeld (SkF Hamburg) in den SkF-Rat gewählt. Der SkF-Rat ist das ehrenamtliche Aufsichtsgremium des SkF Gesamtvereins und verantwortlich für strategische und verbandliche Entscheidungen.