Eine Pressemitteilung des deutschen Caritasverbands
Berlin, 18. März 2024. Zum heutigen Beschluss der CDU Deutschlands unter der Überschrift Die Neue Grundsicherung und die damit zusammenhängende längerfristige Debatte bezüglich einer Reform des Bürgergeldes hebt die Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes, Eva M. Welskop-Deffaa, hervor:
„Nachdem die Debatte um vermeintliche Fehlanreize des Bürgergeldes in den letzten Monaten teilweise populistische Züge trug, in denen auch die Union nicht frei von der Versuchung war, das Bild des Sozialschmarotzers zu bedienen, ist es sehr zu begrüßen, dass die Opposition nun auch klarer beschreibt, welche Reformen sie sich vorstellt.
Notwendig ist eine faktenbasierte Debatte! Ein Großteil der Grundsicherungsempfänger ist entweder nicht erwerbsfähig oder steht dem Arbeitsmarkt derzeit nicht zur Verfügung. Jüngste Zahlen der aktuellen Statistik der Bundesagentur für Arbeit von Februar 2024 zeigen: Für 700.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte oder 18 Prozent war eine Arbeit derzeit nicht zumutbar, weil sie entweder kleine Kinder betreuten bzw. Angehörige pflegten oder noch zur Schule gingen bzw. studierten. Wichtig ist dem Deutschen Caritasverband, dass in der Debatte zur Grundsicherung der befähigende Charakter des Leistungssystems zum Ausdruck kommt – ggf. ist der Begriff der Grundsicherung hier besser geeignet als das Bürgergeld.
Aus Sicht der Caritas sind zwei Punkte aus dem CDU-Vorschlag besonders intensiv daraufhin zu prüfen, ob und wie sie realisierbar sind:
1. Die Mietübernahme für SGB-II-Leistungsempfänger und
2. Die dringend notwendige Existenzsicherung der Familienangehörigen, die von der Verweigerung eines Menschen in der Bedarfsgemeinschaft mitbetroffen wären.
Keinesfalls darf eine SGB-II-Reform die reale Lage am Wohnungsmarkt verkennen. Kleine und finanzierbare Wohnungen sind Mangelware. Es darf nicht zu Obdachlosigkeit dadurch kommen, dass die Übernahme der Kosten der Unterkunft realitätsfern gekürzt wird. Aktuell wird ein Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit erarbeitet. Unbedingt muss ein weiterer Anstieg der Obdachlosigkeit verhindert werden.
Bei den Familienangehörigen der Bedarfsgemeinschaft lässt die Formulierung der Union daran denken, die Methode der Berechnung der individuellen Leistungssätze (vertikale vs. horizontale Berechnung) zu ändern. Sollte sich dieser Vorschlag hinter der Formulierung der Union verbergen, könnten tatsächlich alte Schwierigkeiten – etwa mit der Unterhaltsvermutung von nicht-verheirateten Partnern für Kinder von SGB-II-Empfängerinnen – lösen lassen.“
Mehr Informationen finden Sie hier im Fact Sheet.
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