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Schutz von Frauen vor Gewalt nur ein Randthema?

16.11.2023  | Tags: PM SkF-Landesverband, Gewalt, Frauenhaus, pressemitteilungen

SkF Landesverband vermisst Aussagen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Koalitionsvertrag der neuen bayerischen Landesregierung
Als Spitzenverband der Gewaltschutzeinrichtungen in katholischer Trägerschaft begrüßt der SkF Landesverband die Aussage im Koalitionsvertrag, dass „Jede Person, die Gewalt gleich welcher Art erfahren hat, schnell und unkompliziert Hilfe und Unterstützung erhalten soll. Hierfür setzen wir konsequent das Konzept „Bayern gegen Gewalt“ um und stärken es, insbesondere im Bereich geschlechtsspezifischer Gewalt, etwa Frauenhäuser.“

Allerdings bedauern wir es sehr, dass der Koalitionsvertrag ein klares Bekenntnis zur Umsetzung der Istanbul-Konvention vermissen lässt. Die Istanbul-Konvention umfasst deutlich mehr Bereiche als das Hilfesystem für von Gewalt betroffene Menschen. Sie schließt auch die Präventionsarbeit, die Verpflichtung zur behördlichen Zusammenarbeit, den flächendeckenden Ausbau der Fachstellen für Täter:innenarbeit sowie die Bekämpfung der strukturellen geschlechtsspezifischen Gewalt mit ein.

„Durch die Ratifizierung der Istanbul-Konvention im Jahr 2017 hat sich Deutschland zur Umsetzung verpflichtet. Da die konkrete Umsetzung allerdings Sache der Länder ist, ist ein klares Bekenntnis der Koalitionspartner zu einer zügigen Umsetzung aller Punkte der Istanbul-Konvention notwendig. Insbesondere fordern wir den flächendeckenden Ausbau von Fachberatungsstellen und eine gesicherte Finanzierung der Präventionsangebote“, stellt Astrid Paudtke, die Vorsitzende des SkF Landesverbandes Bayern, klar. 
„Aus unserer Sicht kann Gewaltschutz kein Randthema im Koalitionsvertrag sein, wenn wir davon sprechen, dass jede dritte Frau einmal in ihrem Leben von häuslicher oder sexualisierter Gewalt betroffen ist“, so Astrid Paudtke.


Silvia Wallner-Moosreiner                                         Birte Steinlechner
Landesvorsitzende                                                    Landesreferentin


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Der Sozialdienst katholischer Frauen Landesverband Bayern vertritt insgesamt 14 Frauenhäuser, 
13 Interventionsstellen, 9 Second-Stage-Angebote und 4 Notrufe und Fachberatungsstellen in katholischer Trägerschaft (SkF/Caritas) in Bayern.