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Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen - Statement des SkF-Gesamtverein

11.06.2024  | Tags: Pressemitteilungen, PM SkF-Bundesverband, Frauenhaus, Gewalt, Recht, BMFSFJ

anlässlich des vom Bundeskriminalamt, Bundesministerium für Inneres und Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgestellten Lagebilds zur Häuslichen Gewalt in Partnerschaften und dem erneuten Anstieg von angezeigten Straftaten auch im Bereich der Vergewaltigungen, sexueller Nötigung und bei sexuellen Übergriffen.

Im Jahr 2023 waren mehr als 256.000 Menschen von Häuslicher Gewalt betroffen, 70 % der Opfer sind Frauen. Doch die Dunkelziffer ist sehr viel höher, denn nicht jede Frau, die Häusliche Gewalt erlebt, zeigt ihren (Ex-)Partner an. Unter anderem auch, weil Ermittlungs- und Strafverfahren als sehr belastend erlebt werden.

Auch wenn Kinder von Häuslicher Gewalt betroffen sind und es ein gemeinsames Sorgerecht gibt, ist der regelmäßige Umgang mit dem (Ex-)Partner für diese besonders schutzbedürftige Gruppe weiterhin gefährdend.

Entscheidende Hilfe bieten den Betroffenen frauenspezifische und kindergerechte Frauenhäuser und Schutzwohnungen sowie spezifische Fachberatungsstellen. Hier finden Frauen und ihre Kinder Schutz und fachlich qualifizierte Ansprechpersonen, die sie dabei unterstützen, eine gewaltfreie Perspektive für sich und ihre Kinder zu entwickeln. Seit Jahren verzeichnen die SkF Beratungsstellen und entsprechende Schutzwohnungen eine steigende Nachfrage.

Leider müssen Frauenhäuser immer wieder hilfesuchende Frauen abweisen, weil alle Plätze belegt sind. Neben einer steigenden Nachfrage nach Plätzen liegt dies auch daran, weil es für manche Frauen keine Finanzierung des Aufenthalts oder nicht das passende Angebot gibt. Vielen Bewohnerinnen ist es nicht möglich ist, eine geeignete und finanzierbare Wohnung nach dem Frauenhausaufenthalt zu finden. So führen hohe Mietkosten und der Mangel an Wohnraum dazu, dass Frauen zum Täter zurückkehren und sich Häusliche Gewalt weiter in unserer Gesellschaft manifestiert.

Seit Jahren fordert der SkF die konsequente Umsetzung des Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (kurz Istanbul-Konvention), die seit 2018 auch in Deutschland geltendes Recht ist.
Große Hoffnung setzt der SkF auf das im Koalitionsvertrag anvisierte Gewalthilfegesetz zur bundesweiten Absicherung des Hilfesystems. Das sieht u.a. einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung sowie mehr Plätze in Frauenhäusern und mehr Hilfsangebote vor. Trotz der angespannten Haushaltslage müssen jetzt endlich die rechtlichen Ansprüche geschaffen werden, die Schutz und Beratung unabhängig vom Wohnort und bundeseinheitlich garantieren. Nur so kann der Weg für viele betroffene Frauen und Kinder in ein Leben ohne Gewalt gelingen und der gesellschaftliche Schutzauftrag realisiert werden. Es darf nicht sein, dass die Gesellschaft jährlich steigende Zahlen von Häuslicher Gewalt akzeptiert.

BMFSFJ - Lisa Paus und Nancy Faeser stellen das aktuelle Lagebild Häusliche Gewalt vor

Beitragsbild: geralt/pixabay