Laden ...

Urteil des Bundesverfassungs­gerichtes zu Hartz IV­-Sanktionen

06.11.2019  | Tags: Pressemitteilungen, SkF Gesamtverein

SkF und SKM fordern sofortige Umsetzung

himberry/photocase

Ludger Urbic, Bundesvorsitzender des SKM hierzu: „Das Bundesverfassungsgericht macht mit der Entscheidung einen Schritt in die richtige Richtung. Wir fordern den Gesetzgeber auf, das Urteil so bald wie möglich umzusetzen. Für jede*n Bürger*in muss sichergestellt werden, dass ihr oder sein Existenzminimum geschützt wird. Wir schlagen vor, das Urteil aufzugreifen und die Sanktionierung ganz abzuschaffen und in Zukunft nicht Fehlver­halten zu bestrafen. Stattdessen gilt es Bemühungen mit einem Bonus zu unterstützen. Vor dem Hintergrund des Urteils fordern wir die sofortige Abschaffung der verschärften Sanktionen für unter 25­jährige. Diese sind nicht verfassungskonform, da die jungen Men­schen schon nach der ersten Pflichtverletzung mit einer hundertprozentigen Sanktionierung belegt werden.“

SkF Bundesvorsitzende Hildegard Eckert stellt fest: „Wir dürfen nicht vergessen, dass auch Angehörige im gleichen Haushalt von der Kürzung betroffen sind – also nicht zuletzt Kinder. Deren ohnehin schwierige Bedingungen für Bildung und Teilhabe werden somit zusätz­lich erschwert. Besonders für Familien sind auch Kürzungen zwischen 10% und 30% enorm.“ Hildegard Eckert ergänzt: „Die Erfüllung der Mitwirkungspflichten sind häufig auch durch nicht ausreichende Betreuung durch die Jobcenter erschwert. Wir fordern die Jobcenter zu einer besseren Erreichbarkeit für Betroffene und zu einer längst fälligen individuelleren Förderung zur Teilhabe am Arbeitsmarkt auf.“

Mit der gemeinsamen Aktion „Weniger is nix“ von SkF Gesamtverein und SKM Bundes­verband im Rahmen des Internationalen Tages zur Armutsbekämpfung hatten die beiden Verbände bereits die Kürzung des Existenzminimums in Frage gestellt. SkF­ und SKM Ortsvereine organisierten deutschlandweit Aktionen zum Thema Hartz IV-­Sanktionen und Armut in Deutschland. Auch weiterhin werden SkF und SKM die Kürzung des Exis­tenzminimums durch Sanktionen problematisieren.

Seit ihrer Gründung treten SkF und SKM anwaltschaftlich für die Interessen von Menschen in Armut ein. Seit 2016 initiieren die beiden Sozialverbände SkF und SKM gemeinschaft­lich mit ihren Ortsvereinen Kampagnen und Aktionen im Rahmen des Internationalen Tages für die Beseitigung von Armut.

Pressemitteilung zum Download