Anlässlich der am 2. März stattfindenden Anhörung zum „Adoptionshilfe-Gesetz“ im Familienausschuss begrüßt der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) die grundsätzliche Ausrichtung des Gesetzes, sieht aber Nachbesserungsbedarf bei der Sicherung der Trägervielfalt und in der Umsetzung.