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Indikation für die Aufnahme

Die Aufnahme in das THSJ ist insbesonder bei Vorliegen folgender Problematiken /Störungen angezeigt:

  • Expansive Störungen wie des Sozialverhaltens und der Emotionen, Hyperkinetische Störungen / Aufmerksamkeitsstörungen
  • Störungen der Lern- und Leistungsfähigkeit, Schulverweigerung, Schulabstinenz
  • Teifgreifende Entwicklungssörungen aus dem Bereich der Autismus-Spektrumsstörungen
  • Ängste, Zwänge, Depression, somatoforme Störungen, Dissoziative Störungen
  • Essstörungen
  • Persönlichkeits(-entwicklungs)störungen, z.B. vom Borderline-Typ
  • Postpsychotische Zustände
  • Abnorme Gewohnheiten und Störungen der Impulskontrolle, Ticstörungen, Tourette-Syndrom
  • Sonstige Verhaltens- und emotionale Störungen: Enkopresis, Enuresis
  • Akute belastende Lebensereignisse und Krisen, psychische Störungen in der Folge sexuellen Missbrauchs und/oder von Gewalt


Ausschlusskriterien
Nicht aufgenommen werden können Kinder und Jugendliche mit:

  • schweren körperlichen, geistigen oder sensorischen Behinderungen
  • akuten Psychosen
  • ausgeprägten Suchtproblematiken
  • extremer Dissozialität