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TOA - Wiedergutmachungseinrichtung für Opfer einer Straftat

Sie sind Opfer einer Straftat geworden? Hier finden Sie Hilfe!

Wenn die Prävention versagt hat und der Staat seine Bürger nicht wirksam vor Kriminalität schützen konnte, muss dafür Sorge getragen werden, dass Kriminalitätsopfern wirksam geholfen wird. Niemand ist darauf vorbereitet, Opfer einer Straftat zu werden. Egal, ob es um Beleidigung, Körperverletzung oder eine andere Straftat geht.

Man ist durch die Straftat verletzt oder verstört und weiß danach oft nicht, was man machen soll, hier greift das Opferrechtsreformgesetz. 
Um die Situation von Kriminalitätsopfern zu verbessern und ihnen geeignete Hilfe anzubieten sind die Opfer im Rahmen ihrer Aufklärung frühzeitig bei der ersten Kontaktaufnahme mit einer zuständigen Behörde über ihre Befugnisse im Strafverfahren u.a. auch über die Möglichkeit hinzuweisen, so auch, dass sie eine Wiedergutmachung im Wege eines Täter-Opfer-Ausgleichs erreichen können.

Der TOA als Wiedergutmachungseinrichtung engagiert sich, um die Situation von Kriminalitätsopfern zu verbessern und ihnen geeignete Hilfe anzubieten, d.h. Opfer zu unterstützen, um erlittenes Unrecht zu bewältigen und über ihre Rechte aufzuklären. Die Mitarbeiter:innen der Täter-Opfer-Ausgleichstellen sind speziell ausgebildet und haben viel Erfahrung mit Menschen in ihrer Situation.

Der Täter-Opfer-Ausgleich stellt ein ausgesprochen wichtiges Instrument zur autonomen Konfliktbewältigung zwischen Opfer und Täter und zur Wiederherstellung des Rechtsfriedens dar.

Kontakt

Täter-Opfer-Ausgleich | TOA
Außergerichtliche Konfliktregelung

Postanschrift
Wilhelm-Dahl-Straße 19
97082 Würzburg

mobil: +49 (0) 176 73552877
Fax: 0931 416435
toa@skf-wue.de

Termin nach Absprache.

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