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Täter-Opfer-Ausgleich (Außergerichtliche Konfliktregelung) (TOA)

Mediation im Erwachsenenstrafrecht

Häufig haben Opfer und Täter schon vor der Straftat miteinander zu tun gehabt, häufig ist die Tat der vorläufige Höhepunkt eines Streits. Aber auch, wenn sie zuvor nicht miteinander bekannt waren, ist durch die Ereignisse ein Konflikt zwischen ihnen entstanden.

Die Auseinandersetzung in der persönlichen Begegnung ermöglicht Informationen, Aussprache, Entschuldigung und Bemühungnen und Wiedergutmachung.

Das Gespräch wirf oftmals ein neues Licht auf die Rollen von Opfer und Täter und kann dadurch nachhaltig zur Verarbeitung der entstandenen Probleme beitragen.

Täter-Opfer-Ausgleich umfasst regelmäßig:
  • Konfliktberatung und/oder Konfliktschlichtung
  • Vereinbarung über die Wiedergutmachung
  • Leistungen des Täters zur Wiedergutmachung
  • Die Berücksichtigung der Täterbemühungen im Strafprozess
Wer ist zuständig für einen Täter-Opfer-Ausgleich?

Die Auswahl unter den anhängigen Strafverfahren und die Berücksichtigung der Ergebnisse im Strafverfahren fallen in die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaften und Gerichte.

Die Vereinbarung über die Wiedergutmachung ist Sache der Beteiligten selbst. Ihnen hierbei zu helfen und die Konfliktbereinigung in Gang zu bringen, ist Aufgabe der Konfliktberater.

Täter-Opfer-Ausgleich Erklär-Video

Zeichentrickfilm zum Täter-Opfer-Ausgleich
Quelle: Verein Tatausgleich und Konsens

Kontakt

Täter-Opfer-Ausgleich | TOA
Außergerichtliche Konfliktregelung

Postanschrift
Wilhelm-Dahl-Straße 19
97082 Würzburg

mobil: +49 (0) 176 73552877
Fax: 0931 416435
toa@skf-wue.de

Termin nach Absprache.

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