Das Therapeutische Heim Sankt Joseph ist eine Einrichtung der Jugendhilfe. Die Aufnahme erfolgt auf Antrag durch die Sorgeberechtigten beim örtlich zuständigen Jugendamt. Die rechtliche Grundlage für eine Aufnahme bildet das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG = SGB VIII). Insbesondere folgende Paragraphen sind dabei relevant:
In Ausnahmefällen kann auch die §§ 4,5 SGB IX als Rechtsgrundlage in Betracht kommen.
In der Regel erfolgt der Erstkontakt zum THSJ über Jugendämter, Kliniken, niedergelassene Kinder- und Jugendpsychiater, Psychotherapeuten, Schulen und Erziehungsberatungsstellen bzw. direkt durch die Personensorgeberechtigten.
Die Aufnahme in das THSJ ist insbesonder bei Vorliegen folgender Problematiken /Störungen angezeigt:
Nicht aufgenommen werden können Kinder und Jugendliche mit:
Dr. phil. Norbert Beck
Tel.: 0931/41904-30 oder -31
beck.norbert@skf-wue.de
Michaela Holler
Tel.: 0931/41904-54 oder -31
holler.michaela@skf-wue.de
Corinna Scholz
Tel.: 0931/41904-37 oder -31
0931/4528783
scholz.corinna@skf-wue.de