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Aufnahme in die Einrichtung

Das Therapeutische Heim Sankt Joseph ist eine Einrichtung der Jugendhilfe. Die Aufnahme erfolgt auf Antrag durch die Sorgeberechtigten beim örtlich zuständigen Jugendamt. Die rechtliche Grundlage für eine Aufnahme bildet das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG = SGB VIII). Insbesondere folgende Paragraphen sind dabei relevant:

  • § 27 KJSG: Hilfe zur Erziehung
  • § 34 KJSG: Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen
  • § 35a KJSG: Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelische Behinderung
  • § 41 KJSG: Hilfen für junge Volljährige

In Ausnahmefällen kann auch die §§ 4,5 SGB IX als Rechtsgrundlage in Betracht kommen.

 

In der Regel erfolgt der Erstkontakt zum THSJ über Jugendämter, Kliniken, niedergelassene Kinder- und Jugendpsychiater, Psychotherapeuten, Schulen und Erziehungsberatungsstellen bzw. direkt durch die Personensorgeberechtigten.

  • Die Sorgeberechtigten stellen beim zuständigen Jugendamt einen Antrag auf
    • Hilfe zur Erziehung (§§ 27 und 34 KJSG) oder
    • Eingliederungshilfe (§ 35a KJSG).
  • Das Jugendamt erstellt im Zusammenwirken mit allen Beteiligten einen Hilfeplan nach § 36 KJSG.
  • Das Jugendamt stellt eine erste Aufnahmeanfrage an die Einrichtung. Das THSJ erbittet Einsichtnahme in bereits vorhandene Berichte, Stellungnahmen und Gutachten.
  • Es folgen ein Vorstellungsgespräche in der Einrichtung, in dem die Aufnahmeindikation und die Motivation der jungen Menschen und der Eltern zur Zusammenarbeit abgeklärt werden.
  • Nach der gemeinsamen Entscheidung zur Aufnahme durch die Eltern, die jungen Menschen, duch das Jugendamt und die Einrichtung erfolgt ein verbindliche Kostenübernahme durch das Jugendamt.
  • Einrichtung und Eltern vereinbaren die Aufnahme und setzen zusammen mit Jugendamt einen Aufnahmetermin fest.
Abschluss der Maßnahme
  • Die Entlassung der Kinder und Jugendlichen erfolgt in der Regel nach Erreichen der vereinbarten Erziehungs- und Behandlungsziele (durchschnittlich nach 1 bis 2 Jahren) zurück zu den Eltern/Sorgeberechtigten.
  • Bei Bedarf unterstützt das Therapeutische Heim in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt die Familie bei der Vermittlung des jungen Menschen in eine Einrichtung zur längerfristigen Weiterbetreuung.
  • Auch ist bei entsprechendem Alter und gegebener Indikation eine Begleitung der Jugendlichen/jungen Erwachsenen über eine der Außenwohngruppen und „Betreutes Wohnen“ zur schrittweisen Verselbständigung möglich.
  • Bei Rücknahme der Mitwirkungsbereitschaft kann es auch zu einer vorzeitigen Beendigung der Maßnahme kommen.

Die Aufnahme in das THSJ ist insbesonder bei Vorliegen folgender Problematiken /Störungen angezeigt:

  • Expansive Störungen wie des Sozialverhaltens und der Emotionen, Hyperkinetische Störungen / Aufmerksamkeitsstörungen
  • Störungen der Lern- und Leistungsfähigkeit, Schulverweigerung, Schulabstinenz
  • Teifgreifende Entwicklungssörungen aus dem Bereich der Autismus-Spektrumsstörungen
  • Ängste, Zwänge, Depression, somatoforme Störungen, Dissoziative Störungen
  • Essstörungen
  • Persönlichkeits(-entwicklungs)störungen, z.B. vom Borderline-Typ
  • Postpsychotische Zustände
  • Abnorme Gewohnheiten und Störungen der Impulskontrolle, Ticstörungen, Tourette-Syndrom
  • Sonstige Verhaltens- und emotionale Störungen: Enkopresis, Enuresis
  • Akute belastende Lebensereignisse und Krisen, psychische Störungen in der Folge sexuellen Missbrauchs und/oder von Gewalt
Ausschlusskriterien

Nicht aufgenommen werden können Kinder und Jugendliche mit:

  • schweren körperlichen, geistigen oder sensorischen Behinderungen
  • akuten Psychosen
  • ausgeprägten Suchtproblematiken
  • extremer Dissozialität
Ansprechpartner für Aufnahmen

Dr. phil. Norbert Beck
Tel.: 0931/41904-30 oder -31
beck.norbert@skf-wue.de

  • Therapeutische Gruppen für Kinder und Jugendliche
  • Therapeutische Intensivgruppe

 Michaela Holler
Tel.: 0931/41904-54 oder -31
holler.michaela@skf-wue.de

  • Therapeutische Gruppen für jugendliche Mädchen und junge Frauen
  • Psychoedukative Gruppe "Franklin"
  • Therapeutische Außenwohngruppe für Jugendliche und junge Erwachsene
  • Betreute Wohngemeinschaften