Das Aufnahmeverfahren
Die Heilpädagogische Tagesstätte ist eine Einrichtung der Jugendhilfe. Die Aufnahme erfolgt auf Antrag durch die Sorgeberechtigten beim örtlich zuständigen Jugendamt. Die rechtliche Grundlage für eine Aufnahme bildet das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG = SGB VIII).
Insbesondere folgende Paragraphen sind dabei relevant:
- §27 KJHG Hilfen zur Erziehung
- § 32 KJHG: Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe
- § 35a KJHG: Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- §36 KJHG: Mitwirkung Hilfeplan
Wege zur Aufnahme:
- Der Erstkontakt erfolgt meist über Jugendämter, direkt durch die Eltern, Schulen und Erziehungsberatungsstellen ...
- bevor wir mit Eltern ein Kennlerngespräch durchführen, sollte in jedem Fall das zuständige Jugendamt die Hilfe in Erwägung ziehen.
- Zu einer Aufnahme kann es nur kommen, wenn das zuständige Jugendamt die Hilfe für notwendig und geeignet einschätzt und die Kostenübernahme zusichert.