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Second-Stage

Für viele von Gewalt betroffene Frauen (und ihre Kinder) ist die Flucht in ein Frauenhaus die einzige Möglichkeit, sich in Sicherheit zu bringen. Häufig sind die Frauenhäuser jedoch voll und können deshalb schutzsuchende Frauen mit ihren Kindern nicht sofort aufnehmen.  

Gleichzeitig gibt es Frauen, die länger als notwendig im Frauenhaus verbleiben, da sie aufgrund des angespannten Wohnungsmarkts, keine Wohnung finden. Wenn Frauen nicht wissen, wie ihr Leben nach dem Frauenhaus weitergehen soll, besteht die Gefahr, dass sie in die gewaltgeprägte Lebenssituation zurückkehren. 

Aus dieser Ausgangssituation entstand 2020 in Bayern das Second-Stage-Projekt, das durch das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales finanziert wird. Seit dem 01.01.2024 wird nun auch das SkF-Frauenhaus Würzburg durch den Arbeitsbereich Second-Stage ergänzt.

Es richtet sich vorrangig an Frauenhausbewohnerinnen und ihre Kinder, die soweit stabilisiert sind und den anonymen Schutzraum eines Frauenhauses nicht mehr benötigen.

Wir bieten ein wohnraumbezogenes Übergangsmanagement mit begleitender, psychosozialer Beratung.

Wir unterstützen die Frau bei

  • der Suche nach einer Wohnung in Würzburg und der Umgebung.
  • der Organisation und Durchführung des Umzugs
  • der Anbindung der Kinder an Betreuungs-, Förder- und Freizeitmöglichkeiten. 
  • der Integration im neuen Sozialraum durch gemeinsame Recherche von Angeboten im Stadtteil z.B. Familienstützpunkte, Babytreff.
  • bei der Jobsuche und -bewerbung.
  • rechtlichen und behördlichen Angelegenheiten (z.B. Jobcenter, familienrechtliches und strafrechtliches Verfahren, Jugendamt).

Darüber hinaus gibt es zweimal im Monat ein Gruppenangebot ("Nachmittagstreff"), an welchem ehemalige und aktuelle Frauenhausbewohnerinnen mit ihren Kindern teilnehmen können.

Unsere Erzieherin von Second-Stage unterstützt die Kinder bei

  • der Eingewöhnung in die neue Wohngegend.
  • der Suche nach Möglichkeiten der Freizeitgestaltung im neuen Stadtteil (z.B. Bibliothek, Sportvereine, Jugendzentren).
  • der Aufarbeitung von Gewalterfahrungen oder anderen Themen.

Bei Bedarf kann sie die Kinder an weitere Hilfsangebote (z.B. Erziehungsberatungsstelle, Kinderschutzbund, Pro Familia) oder an (Fach-)Ärzt:innen vermitteln.

Außerdem bietet sie Spaziergänge mit ihrem Hund Frida oder Ausflüge (z.B. zur Kinder- und Jugendfarm) an. 

Um Frauen, die von Gewalt betroffen sind, einen Neustart in ein gewaltfreies Leben zu ermöglichen, gibt es eine entscheidende Voraussetzung: bezahlbaren Wohnraum!

Wenn Sie selbst als Privatperson oder gewerblich Wohnraum vermieten, eine geeignete Mieterin suchen und eine Frau bei ihrem "zweiten Schritt"(Second-Stage) aus der Gewalt unterstützen möchten. Dann melden Sie sich gerne bei uns!

Sie als Vermieter*in haben die Sicherheit, dass

  • die Miete finanziert ist
  • die Mieterin geeignet 
  • die Frau bei der Sicherung ihrer Lebensverhältnisse umfassend unterstützt wird
  • Sie eine zuverlässig erreichbare Ansprechperson erhalten.

Um Ihnen eine Orientierung zu geben, welche Miethöhe des Jobcenter übernehmen kann, haben wir hier die aktuellen Mietobergrenzen für die Stadt und den Landkreis Würzburg für Sie zusammengestellt:

Aktuelle Mietobergrenzen des Jobcenters für die Stadt Würzburg

*<b>Kalte Nebenkosten </b>umfassen: Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Hausverwaltung sowie die umgelegte Grundsteuer und Gebäudeversicherungen.
*Kalte Nebenkosten umfassen: Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Hausverwaltung sowie die umgelegte Grundsteuer und Gebäudeversicherungen.
*<b>Kalte Nebenkosten</b> umfassen: Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Hausverwaltung sowie die umgelegte Grundsteuer und Gebäudeversicherungen.                                                                                                                                                                                                        Die <b>angemessenen Heizkosten </b>werden nach dem Verbrauch gesondert beurteilt. Bis zu folgendem Jahresverbrauch der Heizenergie wird die Angemessenheit grundsätzlich angenommen: Heizenergieverbrauch mit Warmwasser 220 kWh pro m² angemessener Wohnfläche pro Jahr Heizenergieverbrauch ohne Warmwasser 196 kWh pro m² angemessener Wohnfläche pro Jahr
*Kalte Nebenkosten umfassen: Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Hausverwaltung sowie die umgelegte Grundsteuer und Gebäudeversicherungen.                                                                                                                                                                                                        Die angemessenen Heizkosten werden nach dem Verbrauch gesondert beurteilt. Bis zu folgendem Jahresverbrauch der Heizenergie wird die Angemessenheit grundsätzlich angenommen: Heizenergieverbrauch mit Warmwasser 220 kWh pro m² angemessener Wohnfläche pro Jahr Heizenergieverbrauch ohne Warmwasser 196 kWh pro m² angemessener Wohnfläche pro Jahr

Häufig gestellte Fragen von Vermieter:innen

Nein, eine Frau aus einem Frauenhaus bringt kein größeres Risiko für Sie mit, dass die Miete nicht bezahlt wird. Einige unserer Frauen, empfangen Bürgergeld. Der Grund dafür hängt häufig mit der erfahrenen häuslichen Gewalt zusammen. Wenn die Frauen sich von ihrem Partner trennen, stehen sie nicht selten zunächst ohne Mittel da und sind auf staatliche finanzielle Leistungen angewiesen. Das Jobcenter kann die Miete auch direkt auf das Konto des Vermieters/der Vermieterin überweisen. Auf diese Weise haben Sie die Sicherheit, Ihre Miete zuverlässig zu erhalten. 

Second-Stage unterstützt die Frau bei Bedarf auch längerfristig bei der Sicherung ihrer Lebensverhältnisse.  

Bei Unklarheiten/Problemen stehen wir auch Ihnen, als Vermieter:in, gerne als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung!

Hört man, dass eine Frau aus dem Frauenhaus kommt, hat jede:r unterschiedliche Bilder im Kopf. Oft hatte man mit der Thematik noch nicht viele Berührungspunkte und deshalb kann es zu Unsicherheit kommen. Die Unsicherheit führt häufig dazu, dass Vermieter:innen eine Bewerbung einer Frau aus dem Frauenhaus weglegen, ohne die Frau näher kennenlernen zu wollen.  

Jede unserer Frauen ist individuell. Wir können Ihnen nicht versprechen, dass es nie Ärger gibt. Diese Sicherheit haben Sie jedoch auch bei anderen Mieter:innen ohne Gewalterfahrung nicht. Was Ihnen aber mehr Sicherheit geben kann, ist, dass wir von Second-Stage die Frau bei Bedarf unterstützen. Viele unserer Frauen sind sehr selbstständig und können ihre Lebensverhältnisse gut regeln. Manchmal gibt es Frauen, die aufgrund ihrer Erfahrungen noch Unterstützungsbedarf haben. Diese Frauen versuchen wir vor Einzug in die neue Wohnung durch Angebote, wie z.B. dem "Wohnungsführerschein" fit fürs Wohnen zu machen. 

Manche Vermieter:innen befürchten, dass der Expartner der Frau plötzlich vor der Haustür stehen und es Probleme geben könnte. Bevor eine Frau über Second-Stage vermittelt wird, führen wir eine Gefährdungsanalyse durch. Erst wenn die Frau ein geringes Gefährdungsrisiko durch den Expartner aufweist, vermitteln wir sie über Second-Stage in eine eigene Wohnung. In Deutschland wird fast alle zwei Minuten jemand Opfer von häuslicher Gewalt. Sie können als Vermieter:in also auch bei Mieter:innen ohne Gewalterfahrung nie sicher sein, dass es nicht zu häuslicher Gewalt in Ihrer Wohnung kommt. 

Auch nachdem die Frau eingezogen ist, stehen wir Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung. 


Wir suchen Wohnungen!

Melden Sie sich gerne, wenn Sie selbst als Privatperson oder gewerbliche Vermieter:in über Wohnraum verfügen und eine geeignete Mieterin suchen. Wir sind auch dankbar für jeden Hinweis oder Tipp. 

Kontakt

Frauenhaus | Second-Stage im SkF

Postfach 5568
97005 Würzburg

Mobil: +49 155 66020386
Fax: 0931 45007-76
second-stage@skf-wue.de

Erreichbarkeit

Dienstag - Donnerstag:
09:00 - 16:00 Uhr

Freitag:
10:00 - 14:00 Uhr