Laden ...

Vorsorge

Betreuungsverfügung | Vorsorgevollmacht | Patientenverfügung

Wenn Sie eine rechtliche Betreuung vermeiden möchten, können Sie eine Vollmacht an eine Vertrauensperson erteilen. Diese kann dann im Ernstfall Dinge für Sie regeln und Entscheidungen treffen.

Mit einer Betreuungsverfügung können Sie heute schon bestimmen, wer gegebenenfalls Ihr/e rechtliche/r Betreuer:in werden soll bzw. wen Sie ausschließen möchten.

In einer Patientenverfügung legen Sie fest, wie Sie im Fall einer schweren Erkrankung behandelt werden möchten.

Wir bieten Ihnen
  • einen Überblick über die Möglichkeiten der Vorsorge
  • persönliche Beratung und Entscheidungshilfe für Ihre Vorsorge
  • Beratung für Bevollmächtigte
  • Informationsveranstaltungen und Vorträge auf Anfrage

Rufen Sie uns gerne an und vereinbaren einen persönlichen Gesprächstermin mit einer unserer Vereinsbetreuerinnen. 

Kontakt

Betreuungsverein

Huttenstraße 29 B
97072 Würzburg

Sekretariat
Sylvia Büttel
Tel.: 0931 45007-0
Fax: 0931 45007-19
btv@skf-wue.de
www.skf-wue.de

Montag bis Freitag
09:00 bis 12:30 Uhr

Montag, Mittwoch & Donnerstag
13:30 bis 16:00 Uhr

Termine bei Bedarf auch außerhalb der Sprechzeiten

Broschüre zur Vorsorge

pdf 2.12 MB

Herunterladen

Info´s zur Patientenverfügung

pdf 1.66 MB

Herunterladen